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   AG Berlin-Mitte, 16.02.2010 - 107 C 3279/09   

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https://dejure.org/2010,38414
AG Berlin-Mitte, 16.02.2010 - 107 C 3279/09 (https://dejure.org/2010,38414)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 16.02.2010 - 107 C 3279/09 (https://dejure.org/2010,38414)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 107 C 3279/09 (https://dejure.org/2010,38414)
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  • LG Berlin, 10.07.2008 - 17 S 85/07

    Unfallflucht - Flucht mit teuren Folgen // Ein Unfall ist schnell geschehen.

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.02.2010 - 107 C 3279/09
    Entfernt sich der Unfallbeteiligte entgegen § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB vom Unfallort, bevor er eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, verletzt er auch bei eindeutiger Haftungslage seine Aufklärungsobliegenheiten aus § 7 Abs. 1 AKB (LG Berlin, 10. Juli 2008, 17 S 85/2007).
  • OLG München, 25.06.1999 - 10 U 5636/98
    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.02.2010 - 107 C 3279/09
    Auch bei einer nachträglichen Anzeige des Unfalls bei einer Polizeidienststelle (welche im vorliegenden Falle im Übrigen auch nicht unverzüglich erfolgte) ist eine Unfallflucht generell geeignet, die Aufklärung der Interessen des Versicherers zu beeinträchtigen; dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine eventuell fehlende Fahrtüchtigkeit des Versicherten, die durch eine Unfallflucht verdeckt würde (OLG München, 25. Juni 1999, 10 U 5636/98).
  • LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13

    Verkehrsunfall, Obliegenheitsverletzung, Regress

    Einer Auffassung zufolge stellt jede vorsätzliche Verkehrsunfallflucht eine arglistige Aufklärungsobliegenheitsverletzung im Verhältnis zum Versicherer dar (LG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; OLG München, Urt. v. 25.06.1999 - 10 U 5636/98, juris; AG Berlin-Mitte, Urt. v. 16.02.2010 - 107 C 3279/09, juris).
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